Durch die gesetzlichen IGZ-Tarifvertragsänderungen treten auch bei der REHBACH GmbH ab dem 01.01.2021 Veränderungen auf. Zu den prägnantesten Abwandlungen gehören zum einen veränderte Urlaubsansprüche und zum anderen eine gesonderte Einstufung innerhalb der Entgeltgruppen 2a und 2b. Besonders die gesonderte Einstufung innerhalb der Entgeltgruppen bezieht sich auf eine zukünftig veränderte Faktorenkalkulation unsererseits. Falls Sie dazu nähere Fragen haben sollten, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!