Neuigkeiten zum IGZ-Tarifvertrag

Seit 01.04.2020 sind Änderungen des IGZ-Tarifvertrages in Kraft getreten.

Der Geschäftsführer Matthias Rehbach informiert über die gesetzlichen Änderungen des IGZ-Tarifvertrages. Es ändern sich nicht nur die Urlaubsansprüche von Mitarbeitern, sondern auch die Entgeltgruppen.

Durch die gesetzlichen IGZ-Tarifvertragsänderungen treten auch bei der REHBACH GmbH ab dem 01.01.2021 Veränderungen auf. Zu den prägnantesten Abwandlungen gehören zum einen veränderte Urlaubsansprüche und zum anderen eine gesonderte Einstufung innerhalb der Entgeltgruppen 2a und 2b. Besonders die gesonderte Einstufung innerhalb der Entgeltgruppen bezieht sich auf eine zukünftig veränderte Faktorenkalkulation unsererseits. Falls Sie dazu nähere Fragen haben sollten, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!