Was Sie im Aufschwung jetzt beim Einsatz von Leiharbeit wissen sollten

Die ersten Lockerungen hinsichtlich der Corona-Pandemie greifen grenzüberschreitend: Lieferketten setzen sich wieder in den Gang und die Auftragslage verbessert sich langsam, aber stetig. Wir befinden uns laut ifo Institut in einer ersten Phase wirtschaftlicher Erholung (vgl. ifo Institut 2020). Zeit für SIE, sich mit der Strategie der zukünftigen Personalplanung zu beschäftigen!

Mit welchen Kontingenten an flexiblen Kräften möchten Sie arbeiten? Wie hoch soll und darf in Hinblick auf Ihre Betriebsratsgenehmigung der Anteil der Zeitarbeitskräfte in den nächsten unsicheren Monaten sein und mit welchen Dienstleistern können Sie diese Ziele am besten und sichersten erreichen? Woran können Sie derzeit überhaupt einen sicheren sowie seriösen Personaldienstleister erkennen? Sind nach diesen Erschütterungen der Corona-Krise die Partner der Vergangenheit auch noch die zuverlässigen Partner der Zukunft? Nach allem Übel und Einbrüchen in der Coronazeit darf es Ihnen als Kunden nicht auch noch passieren, dass Sie zukünftige Aufträge durch den Wegfall eines Zeitarbeitspartners nicht adäquat abarbeiten können und zusätzlich sogar weitere Verluste durch die Subsidiärhaftung erleiden.

Worauf Sie gerade in der Zeit nach Corona bei der Auswahl Ihrer Zeitarbeitspartner achten sollten!


1. Minderung des Subsidiärhaftungsrisikos für Ihr Unternehmen
Meldet einer Ihrer Zeitarbeitspartner Insolvenz an, so haften Sie für die nicht angeführten Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer der bei Ihnen eingesetzten Mitarbeiter. Die sogenannte Subsidiärhaftung besteht schon immer und wird klassischer Weise in wirtschaftlich guten Zeiten durch eine sorgfältige Auswahl an Personaldienstleistungsunternehmen, gepaart mit der regelmäßigen Prüfung der Zahlungsfähigkeit durch die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, abgesichert. Allerdings hat die Bundesregierung im Rahmen der Soforthilfe zur Kompensation wirtschaftlicher Einbußen durch den Corona-Lockdown den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, Sozialversicherungsbeiträge von März bis Mai 2020 mit einem formlosen Antrag zu stunden. Durch diese oftmals den Kundenunternehmen nicht bekanntgemachte Stundung erhöht sich bei einer eventuell nachfolgend eintretenden Insolvenz des Personaldienstleisters die mögliche Haftungssumme der Kundenunternehmen (Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel: https://rehbach-gruppe.de/blog/artikel/subsidi%C3%A4rhaftung/). Dadurch müssen sich zur Absicherung Kundenunternehmen die Fragen stellen: Hat Ihr Personaldienstleistungspartner die mögliche Stundung der monatlichen Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer in Anspruch genommen? Bekomme ich eine Bestätigung z.B. vom Steuerberater dazu?

2. Kurzarbeit statt Personalabbau
Sobald die Auftragslage bei Ihnen anzieht, benötigen Sie verlässliche Partner mit strategischer Rekrutierung und einem funktionsfähigen, fachlich gut ausgebildeten Team. Grundsätzlich sollte der Weg der Kurzarbeit vor dem Personalabbau gegangen werden. Dadurch sind auch Personaldienstleister in der Lage schnell und angemessen auf die Anforderungen des Kundenunternehmens einzugehen. Des Weiteren darf nicht in Vergessenheit geraten, dass das gemeinsame Überstehen einer schwierigen Zeit wie diese auch die Team,- sowie Kundenbindungen festigt.


3. Kundeninsolvenzen
Die größte „Nach-Corona-Gefahr“ für Personaldienstleister ist die Insolvenz eines Kundenbetriebes. Geht beispielsweise ein Kundenbetrieb mit 20 eingesetzten Mitarbeitern und 100.000 € Außenständen insolvent, so kann der Personaldienstleister, obwohl in den Außenständen mehr als 80% Löhne, Lohnneben- und ersatzleistungen stecken, diese Außenstände nicht bei der Agentur für Arbeit als Insolvenzausfallgeld geltend machen. In der kommenden Phase angespannter Liquidität kann also ein Forderungsausfall durch die Insolvenz eines Kunden erhebliche Auswirkungen auf den Dienstleister und damit auch auf Sie, als einen an sich unbeteiligten Kunden, haben! Daher: Versichern Sie sich, dass Ihre Personaldienstleister ihre Kundenumsätze durch eine Kreditversicherung abgesichert haben!

4. Zeitarbeitnehmer
Auch an den Ihnen überlassenen Zeitarbeitnehmern können Sie in den nächsten Wochen Sicherheit gewinnen, mit dem richtigen Partner zusammen zu arbeiten. Wie fühlt sich der Mitarbeiter betreut? Ist seine Niederlassung vielleicht sogar temporär geschlossen? Bekommt er pünktlich und tarifvertragskonform in voller Höhe die ihm zustehenden Löhne und Abschläge? Unpünktlich gezahlte Löhne oder nicht gezahlte Abschläge zum Monatswechsel sind oftmals ernste Anzeichen von Liquiditätsengpässen des Personaldienstleisters.

 

Wie geht REHBACH mit diesen Herausforderungen als Personaldienstleister um?

1. Minderung des Subsidiärhaftungsrisikos für Ihr Unternehmen
Wir versichern Ihnen, dass wir diese mögliche Stundung der monatlichen Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer NICHT in Anspruch genommen haben. Die fälligen (stundbaren) Beträge wurden von uns vollumfänglich an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger überwiesen. Die Übereinstimmung der zu zahlenden Summen mit den tatsächlich von uns geleisteten Beträgen kann Ihnen von unserem Steuerberater schriftlich bestätigt werden.

2. Kurzarbeit statt Personalabbau
Bei REHBACH sind Ihre bisherigen Ansprechpartner auch in der Zukunft für Sie da – wir haben auf Kündigungen verzichtet und gemeinsam mit unseren Teams diese schwere Zeit mit moderater Kurzarbeit überbrückt. Somit sind wir weiterhin in der Lage, schnell und angemessen auf Ihre Anforderungen zu reagieren und auch den schon fast in Vergessenheit geratenen AÜG-Anforderungen (Equal Pay, HÜD, Haftung des Kunden für Fristen, etc.) administrativ gerecht zu werden.

3. Kundeninsolvenzen
Hat REHBACH einen Forderungsausfall zu beklagen, so wird dieser durch unsere Kreditversicherung zu 90% erstattet. All unsere Kundenumsätze sind kreditversichert bei atradius – zu unserer und auch zu Ihrer Sicherheit!

4. Zeitarbeitnehmer
Sie können sich gerne vergewissern, dass die Türen in unseren Niederlassungen für unsere Mitarbeiter, aber auch für Sie als Kunden, immer offen standen und offen stehen werden. Unpünktlich gezahlte Löhne entsprechen nicht unserer Unternehmensphilosophie.– Testen Sie uns! Sprechen Sie mit unseren Mitarbeitern!

 


Matthias Rehbach - Geschäftsführung


Literatur
IFO INSTITUT (2020): „ifo Standpunkt 217: Die politische Agenda für die Zeit nach der Pandemie“ München online: https://www.ifo.de/node/56415 (21.07.2020)
STATISTA (2020): „Anzahl der Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland von 2003 bis 2018“ online: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/182296/umfrage/anzahl-der-zeitarbeitsunternehmen-in-deutschland/ (20.07.20)
STATISTIK DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2020): „Blickpunkt Arbeitsmarkt – Aktuelle Entwicklungen der Zeitarbeit“ Nürnberg online: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Branchen/generische-Publikationen/Arbeitsmarkt-Deutschland-Zeitarbeit-Aktuelle-Entwicklung.pdf (20.07.20)