Zeitarbeit und Coronavirus

Was ist zu beachten? Kurzarbeit, Schutzmaßnahmen, ausreichende Kontingente!

Matthias Rehbach, der Geschäftsführer der REHBACH-Gruppe GmbH, führt in den Videos auf, was während der Coronapandemie zu beachten ist. Neben neuen Schutzmaßnahmen oder fraglichen Kontingenten durch die Krise wird eine neue Möglichkeit der Kurzarbeit in den Videos erklärt.

Seit dem 14.03.2020 ist es möglich, dass auch für Zeitarbeitnehmer eines Personaldienstleisters Kurzarbeit mit angemeldet werden darf. Somit können unsere Kunden unsere Mitarbeiter mit in die jeweiligen Arbeitszeitmodelle nehmen! Unsere Kunden haben dabei keinerlei Einschränkungen bei Meldung der eigenen Kurzarbeit zu befürchten, sollten diese noch Zeitarbeitnehmer im Einsatz haben. Natürlich erscheint es auf den ersten Blick widersinnig, unsere Mitarbeiter als Zeitarbeitnehmer in Kurzarbeit weiter zu beschäftigen, obwohl damit das Arbeitsvolumen der eigenen Belegschaft für eine Vollbeschäftigung nicht ausreichend ist. Wir sind, auch aufgrund der Aussagen vieler Kunden, aber davon überzeugt, dass nach dieser sehr schwierigen Phase eine Zeit anschließt, in der erneut verstärkt unsere Mitarbeiter benötigt werden. Es lässt sich erwarten, dass bereits im Sommer eine erhöhte Auftragslage vorhanden sein wird. Unsere Kunden haben dann schon ein starkes und eingearbeitetes Team an Ihrer Seite!

Auch die REHBACH GmbH muss Schutzmaßnahmen ergreifen. So haben wir unsere Bewerbungs-, Einstellungs-, Kommunikationsprozesse an die jetzige Situation angepasst. Wir greifen dabei vermehrt auf digitalisierte Prozesse zurück – sind dennoch wie gewohnt erreichbar und für unsere Kunden da!