Wahrscheinlich schmunzeln Sie gerade, wenn die Frage ein Personaldienstleistungsunternehmen stellt. Während die Zeitarbeit innerhalb der Gesellschaft eher mit prekären Arbeitsbedingungen assoziiert wird, scheint der Ruf an vielen Stellen schlechter als sich die Realität darstellt – sofern man mit den richtigen Methoden misst!
Die ersten Lockerungen hinsichtlich der Corona-Pandemie greifen grenzüberschreitend: Lieferketten setzen sich wieder in den Gang und die Auftragslage verbessert sich langsam, aber stetig. Wir befinden uns laut ifo Institut in einer ersten Phase wirtschaftlicher Erholung (vgl. ifo Institut 2020). Zeit für SIE, sich mit der Strategie der zukünftigen Personalplanung zu beschäftigen!
Eigentlich wird es Äpfeln und Birnen nicht gerecht, denn der Unterschied zwischen Werkverträgen und Zeitarbeit ist eher so groß wie der visuelle Unterschied zwischen Weintrauben und Wassermelonen - aber wie immer, wenn es schnell gehen muss beim Gesetzgeber, wird es eher grob.
Im Rahmen der Corona-Maßnahmen durch die Bundesregierung wurde allen Unternehmen die Möglichkeit mit formlosen Anträgen gegeben, eine Stundung für die monatlichen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer bis zum 30.06.2020 in Anspruch zu nehmen. Dies ist in der Arbeitnehmerüberlassung von hoher Bedeutung: Denn hier gilt das Prinzip der Subsidiärhaftung – aber was ist das eigentlich?
Der Geschäftsführer Matthias Rehbach informiert über die gesetzlichen Änderungen des IGZ-Tarifvertrages. Es ändern sich nicht nur die Urlaubsansprüche von Mitarbeitern, sondern auch die Entgeltgruppen.
Seit Wochen beschäftigt uns nur noch ein Thema – das Coronavirus. Der Geschäftsführer Matthias Rehbach bezieht Stellung: „Auch das schaffen wir gemeinsam!“
Matthias Rehbach, der Geschäftsführer der REHBACH-Gruppe GmbH, führt in den Videos auf, was während der Coronapandemie zu beachten ist. Neben neuen Schutzmaßnahmen oder fraglichen Kontingenten durch die Krise wird eine neue Möglichkeit der Kurzarbeit in den Videos erklärt.